Datenschutz: Personaldatenschutz II
Der Personaldatenschutz ist wohl der wichtigste Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung, da er für die allermeisten Unternehmen zutrifft. Denn jedes Unternehmen, welches Mitarbeiter beschäftigt, verarbeitet entsprechend auch Mitarbeiterdaten.
Beim Datenschutz für Mitarbeiter im Unternehmen müssen Arbeitgeber ebenso wie bei der Verwendung personenbezogener Kundendaten gesetzliche Vorgaben einhalten. Mitarbeiter müssen ebenfalls die Regelungen des Datenschutzes einhalten, wenn es um die Personaldaten ihrer Kollegen geht. Um die Mitarbeiter für einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren, sind regelmäßige Schulungen unabdingbar.
Inhalte
Führung von Personalakten
- DO´s and Don`ts
Beteiligungsrechte
- Zusammenarbeit
- Weitergabe von Daten
- Kontrollpflichten/-rechte
Privatnutzung von E-Mail und Internet
- Rechtsgrundlagen
- Umsetzungsmöglichkeiten
Protokollierung von Nutzungsdaten
Führerscheinkontrollen
Kursart: Online-Workshop
Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, leitende Angestellte u.a. im Personalwesen, Qualitätsmanagement und IT-Verantwortliche
Dauer: 4 Fortbildungsstunden à 45 Minuten
Bescheinigung: Teilnahmebescheinigung
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