TTDSG
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Liebe(r) comTeam Partner,
mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sollen die bisher im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im Telemediengesetz enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammengeführt werden. Dabei werden die geltenden Bestimmungen an die europäische Datenschutz-Grundverordnung und an die neuen Begriffsbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angepasst.
Was das genau bedeutet werden wir am Montag, den 27.9.21 von 10 – 12 Uhr von Frau Kristin Benedikt erfahren.
Kristin Benedikt leitete von 2015-2020 den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. In diesem Zusammenhang koordinierte sie u.a. Prüfungen zu Themen wie SmartTVs, Wearables oder Sprachassistenten. Seit April 2020 ist Frau Benedikt Richterin am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg. Sie ist Referentin und Autorin zahlreicher Beiträge zur DSGVO und ePrivacy-VO.
Agenda:
- Verhältnis zur DSGVO
- Telekommunikation – mehr als nur Telefonie und SMS
- Reichweite des Fernmeldegeheimnisses
- Arbeitsgeber als Telekommunikationsanbieter? – Fallstricke im Beschäftigtendatenschutz
- neue „Cookie“-Regelungen – wie eine Einwilligung aussehen muss und wann sie nötig ist
Geplant ist 1,5 Stunden Vortrag und im Anschluss alle Fragen zu beantworten.
Gerne können auch vorab schon Fragen gestellt werden. Sendet mir die Fragen einfach unter fkautz@comteam.de zu. Ich sammle die Fragen und sende sie zeitnah und vorab des Webcasts an Frau Benedikt.
Ich freue mich auf Eure Anmeldung und einen kurzweiligen Austausch.
Frank Kautz
Plätze frei
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